VERSCHIEDENE ARTEN DER GARANTIE
Zur Einführung hier ein Überblick über die drei verschiedenen Arten von Garantie: die a gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit, die b gesetzliche Haftung für versteckte Mängel, und die c gewerbliche Garantie.
a Die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit gilt für den Fall, dass bei Erhalt des Produkts Mängel festgestellt werden. Als nicht vertragsmäßig wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Folgendes angesehen:
- wenn die Ware für die übliche Nutzung einer derartigen Ware ungeeignet ist (z.B. muss ein Produkt, das normalerweise für den drahtlosen Batteriebetrieb vorgesehen ist, an das Stromnetz angeschlossen werden, wiederholte Ausfälle, fehlende Funktionen...).
- wenn die Ware nicht der vom Verkäufer angegebenen Beschreibung entspricht, auch wenn sie einwandfrei funktioniert. Beispielsweise, wenn die Farbe nicht mit dem angebotenen Modell übereinstimmt.
- wenn die Ware nicht die vom Verkäufer angegebenen Eigenschaften aufweist.
- wenn die Ware einen Herstellungs- bzw. Montagefehler oder eine Unvollkommenheit aufweist.
Die Mängel können zurückzuführen sein auf:
- die Ware an sich,
- die Verpackung,
- die Montageanleitung,
- den Aufbau, wenn dieser vom Verkäufer oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.
Wie der Name schon sagt, die b gesetzliche Haftung für verdeckte Mängel für zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbare Mängel, welche die Ware für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder deren Nutzung erheblich einschränken. Im Gegensatz zur Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit obliegt es hier dem Käufer, das Vorhandensein des verdeckten Mangels nachzuweisen.
Schließlich bieten einige Marken neben den gesetzlichen Gewährleistungen noch eine c gewerbliche Garantie In den meisten Fällen handelt es sich um eine längere Garantiezeit als bei Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit, wozu das Produkt auf der Markenwebsite registriert wird.
IN WELCHEN FÄLLEN KANN DIE GARANTIE IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
Beim Gebrauch des Produkts können Fehlfunktionen auftreten. Einige sind mit dem normalen Produktverschleiß verbunden. Andere sind auf unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassene Wartung zurückzuführen und fallen daher nicht unter die Garantie.
Um zu überprüfen, ob die festgestellte Fehlfunktion einen Garantieanspruch begründet, finden Sie im Folgenden die Liste der Garantiezeiten und Ausschlüsse.
GARANTIEZEITEN
a Die Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit ist gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt, wobei eine Vorzeitigkeit der Vertragswidrigkeit im gesamten Zweijahreszeitraum bei Neuwaren und von sechs Monaten bei Gebrauchtwaren angenommen wird.Die Garantie gilt nicht im Falle eines späteren Verkaufs zwischen zwei Privatpersonen oder zwei Fachleuten.
b Die gesetzliche Haftung für verdeckte Mängel kann innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden.
c Die gewerbliche Garantie ist von Marke zu Marke verschieden. Die Informationen zu den gewerblichen Garantiezeiten finden Sie in unseren Produktbeschreibungen, entweder unter "Eigenschaften" oder unter "Produktdetails".
ZUR ERINNERUNG: Ist nichts angegeben, gehen Sie davon aus, dass die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von 2 Jahren Anwendung findet.
AUSSCHLÜSSE
Die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit findet keine Anwendung, wenn:
- Sie zum Zeitpunkt des Kaufes Kenntnis vom Mangel hatten.
- ausgeschlossen ist, dass Ihnen der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes unbekannt war (zum Beispiel, weil der Händler Sie darüber informiert hat).
- der Mangel durch von Ihnen beigesteuerte oder hinzugefügte Materialien bedingt ist (zum Beispiel, wenn Sie die falschen Batterien in Ihr GPS-Gerät einlegen).
Sie gilt auch nicht im Zusammenhang mit normaler Abnutzung, unsachgemäßer Handhabung des Produkts, unangemessenem Umgang, Nichtbeachtung der Montageanleitung, Mängeln oder Fehlfunktionen durch Stöße, Stöße, Stürze...
Nachfolgend eine detaillierte (aber nicht vollständige) Liste der wichtigsten Ausschlüsse:
- Austausch von Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen
Bremsbeläge, Bremsgummis, Schläuche, Reifen, Griffe, Bremsschuhe, Lager, Bowdenzüge, Zughüllen, Kettenblätter, Schaltrollen, Ketten, Kassetten, Dichtungen von Gabeln oder Dämpfern, Speichen, Ratschen, Bremsscheiben, Bremsfläche an Felgen, Schaltaugen, Glühbirnen, Bremsflüssigkeit...
- Unsachgemäße Handhabung des Produkts
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Rahmen Unsachgemäße Verwendung, Veränderungen, Hochdruckreinigung, ...
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Federelemente Veränderungen, fehlerhafte Demontage, Druckeinstellung, Wartung, Hochdruckreinigung, Ansammlung von Matsch, Staub, diverse Ablagerungen, ...
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Antrieb Wartung, Schmierung, Reinigung, inkompatible Ersatzteile, ...
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Bremsen Inkorrekte Entlüftung, verschmutzte Beläge, falsche oder nicht markenkompatible Bremsscheiben, Hochdruckreinigung, inkompatible Ersatzteile oder Öle,...
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Komponenten Anzugsmoment, unangemessene Verwendung, inkompatible Ersatzteile, ...
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Laufräder Veränderungen, fehlerhafte Demontage der Nabe, Hochdruckreinigung, falsche Wartung des Freilaufkörpers, der Lager, falsche Speichenspannung, ...
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Reifen Druck, Montage, nicht auf Witterung abgestimmt, ...
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Elektronik Fehlerhafte Verwendung der Ladeeinheit oder Batterie, ...
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Textilien Nichtbeachtung der Pflegehinweise, ...
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- Folgen der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts (disziplinfremde Nutzung)
Wenn Sie ein Produkt kaufen, werden oft im Handbuch oder durch Hinweise des Verkäufers Empfehlungen zur Verwendung gegeben. Bei einem Fahrrad ist es wichtig, auf die Disziplin, in der es genutzt werden soll, zu achten. So ist beispielsweise ein Cross-Country-Fahrrad nicht für den intensiven Downhillgebrauch geeignet, sodass die Garantie die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht abdecken wird, da die Komponenten des Fahrrads nicht für diesen Zweck ausgelegt sind.
Wir geben (sofern die Hersteller sie mitteilen) die Klassifizierungen in Bezug auf die Verwendung (von MTBs, Laufrädern etc.) an.
- Mängel und deren Folgen durch Einwirkung des Käufers, einer Werkstatt oder externer Ursachen
Nicht von der Marke zugelassene Werkstatt, unsachgemäße Montage oder Demontage, Stürze und Stöße, Diebstahl, Schäden durch Feuer, Blitz und Sturm, Korrosion, Veränderungen an elektronischen Bauteilen, Hinzufügen von inkompatiblen Ersatzteilen, Verwendung der Werkstattklemme direkt am Carbonrahmen, Verwendung von Wartungsprodukten und Werkzeugen, die nicht den Herstellerempfehlungen entsprechen, gelöschte Seriennummer, Lackveränderungen, ...
- Schäden trotz ausdrücklicher Hinweise in der Produktbeschreibung
Wir geben für bestimmte Produkten Aufbau- oder Nutzungshinweise an. Es ist wichtig, die spezifischen Anweisungen zu beachten, da sie das einwandfreie Funktionieren des Produkts und seine Garantie bedingen.
- Nachlässige und/oder unrichtige Wartung
Im Umgang mit dem Produkt ist es ratsam, auf die Wartung zu achten, um die optimale Funktion zu gewährleisten. Wenn die Wartung unterlassen wird oder nicht den Empfehlungen des Herstellers entspricht, deckt die Garantie keine Mängel ab, die auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen sind. Zur Aufrechterhaltung der Garantie sind ggf. regelmäßige Wartungsarbeiten erforderlich.
UNSER RAT: Achten Sie darauf, die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung oder auf der Website der Marke angegebenen Gebrauchshinweise zu befolgen.