Die Schnäppchen Rennen, jetzt oder nie!
Du hast das Produkt deiner Wahl bestellt, es benutzt, und stellst auf einmal fest, dass es fehlerhaft ist oder nicht mehr funktioniert! Kein Problem, es gibt eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit.
Manche Hersteller bieten darüber hinaus eine gewerbliche Garantie an, die dir die Erstattung des Kaufpreises, den Ersatz oder die Reparatur des Produkts einräumt. Sie ist freiwillig (kann kostenlos oder zahlungspflichtig sein) und ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Wir bieten einen Kundendienst an, der dir hilft, herauszufinden, ob ein Garantieanspruch besteht, und dir die bestmögliche Lösung anbietet, um das gekaufte Produkt wieder in vollem Umfang nutzen können.
Zur Einführung hier ein Überblick über die drei verschiedenen Garantieformen: die a gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit, die b gesetzliche Haftung für versteckte Mängel, und die c gewerbliche Garantie.
a Die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit gilt für den Fall, dass bei Erhalt des Produkts Mängel festgestellt werden. Als nicht vertragsmäßig wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Folgendes angesehen:
Die Mängel können zurückzuführen sein auf:
Wie der Name schon sagt, greift die b gesetzliche Haftung für verdeckte Mängel bei zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbaren Mängeln, welche die Ware für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder deren Nutzung erheblich einschränken. Im Gegensatz zur Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit obliegt es hier dem Käufer, das Vorhandensein des verdeckten Mangels nachzuweisen.
Außerdem bieten einige Marken neben den gesetzlichen Gewährleistungen noch eine c gewerbliche Garantie. In den meisten Fällen handelt es sich um eine längere Garantiezeit als bei Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit, wozu das Produkt auf der Markenwebsite registriert wird.
Beim Gebrauch des Produkts können Fehlfunktionen auftreten. Einige sind mit dem normalen Produktverschleiß verbunden. Andere sind auf unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassene Wartung zurückzuführen und fallen daher nicht unter die Garantie.
Um zu entscheiden, ob die festgestellte Fehlfunktion einen Garantieanspruch begründet, lies bitte in folgender Liste zu Garantiezeiten und Ausschlüssen nach.
a Die Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit ist gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt, wobei eine Vorzeitigkeit der Vertragswidrigkeit im gesamten Zweijahreszeitraum bei Neuwaren und von sechs Monaten bei Gebrauchtwaren angenommen wird. Die Garantie gilt nicht im Falle eines späteren Verkaufs zwischen zwei Privatpersonen oder zwei Fachleuten.
b Die gesetzliche Haftung für verdeckte Mängel kann innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden.
c Die gewerbliche Garantie ist von Marke zu Marke verschieden. Die Informationen zu den gewerblichen Garantiezeiten findest du in unseren Produktbeschreibungen, entweder unter "Eigenschaften" oder unter "Produktdetails".
ZUR ERINNERUNG: Ist nichts angegeben, gehe davon aus, dass die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von 2 Jahren Anwendung findet.
Die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit findet keine Anwendung, wenn:
Sie gilt des weiteren nicht bei normaler Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung oder falscher Handhabung des Produkts, Nichtbeachtung der Montageanleitung, Mängeln oder Fehlfunktionen infolge von Stößen, Schlägen, Stürzen etc.
Nachfolgend eine detaillierte (aber nicht vollständige) Liste der wichtigsten Ausschlussgründe:
Bremsbeläge, Bremsgummis, Schläuche, Reifen, Griffe, Bremsschuhe, Lager, Bowdenzüge, Zughüllen, Kettenblätter, Schaltrollen, Ketten, Kassetten, Dichtungen von Gabeln oder Dämpfern, Speichen, Ratschen, Bremsscheiben, Bremsfläche an Felgen, Schaltaugen, Glühbirnen, Bremsflüssigkeit...
Rahmen Unsachgemäße Verwendung, Veränderungen, Hochdruckreinigung, ...
Federelemente Veränderungen, fehlerhafte Demontage, Druckeinstellung, Wartung, Hochdruckreinigung, Ansammlung von Matsch, Staub, diverse Ablagerungen, ...
Antrieb Wartung, Schmierung, Reinigung, inkompatible Ersatzteile, ...
Bremsen Inkorrekte Entlüftung, verschmutzte Beläge, falsche oder nicht markenkompatible Bremsscheiben, Hochdruckreinigung, inkompatible Ersatzteile oder Öle,...
Komponenten Anzugsmoment, unangemessene Verwendung, inkompatible Ersatzteile, ...
Laufräder Veränderungen, fehlerhafte Demontage der Nabe, Hochdruckreinigung, falsche Wartung des Freilaufkörpers, der Lager, falsche Speichenspannung, ...
Reifen Druck, Montage, nicht auf Witterung abgestimmt, ...
Elektronik Fehlerhafte Verwendung der Ladeeinheit oder Batterie, ...
Textilien Nichtbeachtung der Pflegehinweise, ...
Wenn du ein Produkt kaufst, werden oft im Handbuch oder durch Hinweise des Verkäufers Empfehlungen zur Verwendung gegeben. Bei einem Fahrrad ist es wichtig, auf die Disziplin, in der es genutzt werden soll, zu achten. So ist beispielsweise ein Cross-Country-Fahrrad nicht für den intensiven Downhillgebrauch geeignet, sodass die Garantie die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht abdecken wird, da die Komponenten des Fahrrads nicht für diesen Zweck ausgelegt sind.
Wir geben (sofern die Hersteller sie mitteilen) die Klassifizierungen in Bezug auf die Verwendung (von MTB, Laufrädern etc.) an.
Nicht von der Marke zugelassene Werkstatt, unsachgemäße Montage oder Demontage, Stürze und Stöße, Diebstahl, Schäden durch Feuer, Blitz und Sturm, Korrosion, Veränderungen an elektronischen Bauteilen, Hinzufügen von inkompatiblen Ersatzteilen, Verwendung der Werkstattklemme direkt am Carbonrahmen, Verwendung von Wartungsprodukten und Werkzeugen, die nicht den Herstellerempfehlungen entsprechen, gelöschte Seriennummer, Lackveränderungen, ...
Wir geben für bestimmte Produkte Aufbau- oder Nutzungshinweise an. Es ist wichtig, die spezifischen Anweisungen zu beachten, da sie das einwandfreie Funktionieren des Produkts und seine Garantie bedingen.
Im Umgang mit dem Produkt ist es ratsam, es sorgfältig zu warten, um eine dauerhaft optimale Funktion zu gewährleisten. Wenn die Wartung unterlassen wird oder nicht den Empfehlungen des Herstellers entspricht, deckt die Garantie diejenigen Mängel, die auf die Fehlbehandlung zurückzuführen sind, nicht ab. Zur Aufrechterhaltung der Garantie ist also ggf. eine regelmäßige Wartung erforderlich.
UNSER RAT: Achte bitte darauf, die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung oder auf der Website der Marke angegebenen Gebrauchshinweise zu befolgen.
Einige Marken bieten über die gesetzliche Frist hinaus spezielle Garantieverlängerungen oder -ergänzungen.
3 Jahre auf den Rahmen
für Exploro und Discus/Orbis
3 Jahre auf den Rahmen
2 Jahre auf den Rahmen
(verlängerbar auf 3 Jahre nach Registrierung auf der Website)
3 Jahre auf den Rahmen
(verlängerbar auf 5 Jahre nach Registrierung auf der Website)
3 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
außer für Sortimente Gravity, Freeride, DH, Dirt: 3 Jahre / außer Kettenstreben, Sattelstreben und Aufhängung der Federelemente: 5 Jahre
Lebenslang auf den Rahmen
ab 2004
5 Jahre auf den Rahmen
2 Jahre auf den Hinterbau und Achsen/Bolzen der Federelemente
Lebenslang auf Rahmen und Gabel
3 Jahre auf Rahmen
aus Carbon- oder Alu/Carbon
6 Jahre auf Rahmen aus Aluminium
(2 Jahre auf den Rahmen von Fritzz, Hanzz, Two15, Dirtbikes)
5 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
2 Jahre für die Lackierung
Lebenslang auf den Rahmen
3 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf Rahmen und Starrgabel (Aluminium oder Stahl)
3 Jahre auf Rahmen und Carbongabel
Lebenslang auf den Rahmen
außer für Shot-Modelle
(2 Jahre auf den Rahmen)
10 Jahre auf den Rahmen
(bzw. 6 Jahre auf den Rahmen für Carbon-Rennräder)
6 Jahre auf Rahmen und Gabel aus Carbon, 10 Jahre auf E-Bike-Rahmen bei Registrierung auf Herstellersite
5 Jahre auf den Rahmen
wenn Fahrrad auf Herstellersite registriert ist
5 Jahre auf den Rahmen
6 Jahre auf den Rahmen (Kategorie 0 bis 4) bzw. 3 Jahre auf den Rahmen (Kategorie 5)
Lebenslang auf den Rahmen
(ab 2015, außer Gravity-, DH-, Freeride- und Dirt-Modelle mit 3 Jahren auf den Rahmen)
5 Jahre auf den Rahmen
2 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
(ab Modelljahr 2015)
10 Jahre auf den E-Bike-Rahmen, 3 Jahre auf Impulse-Motoren und BMZ-Akkus bei Registrierung auf Herstellersite
Lebenslang auf Rahmen und Starrgabel (Aluminium, Scandium oder Stahl),
10 Jahre auf Carbonrahmen und -gabel, 3 Jahre auf Fully-Rahmen
3 Jahre auf den Rahmen
bzw. lebenslang wenn Fahrrad auf Herstellersite registriert ist
5 Jahre auf den Rahmen
2 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
10 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen,
5 Jahre auf Rennradgabeln,
3 Jahre auf Fully-Rahmen ab 140 mm
Lebenslang auf den Rahmen (ab 2010) bei Registrierung auf Herstellersite, 2 Jahre auf den Hinterbau und Achsen/Bolzen der Federelemente.
5 Jahre auf den Rahmen
4 Jahre auf den Rahmen
(ab Modelljahr 2015),
2 Jahre auf den Hinterbau
und Achsen/Bolzen der Federelemente
4 Jahre auf den Rahmen
(Fullys aus Stahl, AM- und
Enduro-Hardails aus Stahl)
10 Jahre auf den Rahmen
(6 Jahre auf Rahmen/Gabel
für Carbon-Rennräder)
5 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
5 Jahre auf den Rahmen
10 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf MTB-Rahmen
und 3 Jahre auf DH/Freeride-Rahmen
4 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
(ab Modelljahr 2015)
10 Jahre auf den Rahmen
(6 Jahre auf Rahmen/Gabel
für Carbon-Rennräder)
5 Jahre auf den Rahmen
3 Jahre auf den Rahmen
5 Jahre auf Rahmen/Gabel
10 Jahre bei Registrierung
auf Herstellersite
2 Jahre auf den Rahmen
(2011 bis 2017)
und 3 Jahre auf den Rahmen
ab 2018
10 Jahre auf den Rahmen
(6 Jahre auf Rahmen/Gabel
für Carbon-Rennräder)
10 Jahre auf den Rahmen
(6 Jahre auf Rahmen/Gabel
für Carbon-Rennräder)
10 Jahre auf den Rahmen
6 Jahre auf den Rahmen
wenn Fahrrad auf
Herstellersite registriert ist
5 Jahre auf den Rahmen
3 Jahre auf den Rahmen
Lebenslang auf den Rahmen
(ab 2019), bzw. 5 Jahre auf den Rahmen (bis einschl. 2018)
Kontaktiere uns per E-Mail unter: kontakt@probikeshop.net, und erläutere das Problem und die Umstände, unter denen es aufgetreten ist, anhand von Fotos oder Videos. Bitte denke daran, uns auch die Bestell- und Rechnungsnummer sowie die Seriennummer des Produkts anzugeben.
Nach Erhalt werden wir deine Anfrage bearbeiten und einer unserer technischen Berater wird sich mit dem Ergebnis der Begutachtung an dich wenden und:
Zur Erinnerung: Versand- und Rücksendungskosten übernimmt im Garantiefall Probikeshop.